Wenn es die Liquidität zulässt, empfehlen wir die Prüfung von Einzahlungen in die 2. und/oder in die 3. Säule zur Optimierung der Steuerfolgen. Folgende Vorteile zeichnen sich für Selbständigerwerbende ab:
In die Säule 3a können im Jahr 2023 maximal folgende Beiträge einbezahlt werden:
Neben den ordentlichen Beiträgen in die 2. Säule können je nach Situation zusätzlich noch Einkäufe getätigt werden (einkommensabhängig). Wir empfehlen bei potenziellen Einkäufen vorgängig eine Einkaufsberechnung bei der Vorsorgeeinrichtung zu machen.
Zu beachten ist, dass die Einzahlungen bis Mitte Dezember getätigt werden müssen, damit diese noch steuerlich in Abzug gebracht werden können. Anträge betreffend 2. Säule bei der Agrisano müssen frühzeitig (anfangs November) eingereicht werden.
Wenn Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich direkt an Ihre/n Mandatsleiter/in.