Newsletter Oktober 2025

Inhaltsverzeichnis

 

Einreichen Steuern 2024: Fristen beachten!

Die zweite Frist zum Einreichen der Steuererklärung 2024 läuft per Ende Dezember 2025 ab. Wir bitten Sie, Ihre Unterlagen des Buchhaltungsjahres 2024 baldmöglichst einzureichen, um uns die Koordination der Arbeiten bis Ende Jahr zu erleichtern sowie unangenehme finanzielle Konsequenzen (Mahngebühren) zu verhindern. Danke für die Mithilfe.

 

Einzahlungen 2. und 3. Säule

Wenn es die Liquidität zulässt, empfehlen wir die Prüfung von Einzahlungen in die 2. und/oder in die 3. Säule zur Optimierung der Steuerfolgen. Folgende Vorteile zeichnen sich für Selbständigerwerbende ab:

  • Höhere Steuerabzüge
  • Schonung des Abschreibungspotenzials
  • Aufstockung des Pensionsguthabens
  • Bessere Versicherungsleistung (2. Säule)

In die Säule 3a können im Jahr 2025 maximal folgende Beiträge einbezahlt werden:

  • Sofern ein Anschluss an die 2. Säule besteht: CHF 7'258.00
  • Ohne Anschluss an die 2. Säule: 20% des steuerbaren Erwerbseinkommens, max. CHF 36'288.00

Die Marktpreise bei landwirtschaftlichen Produkten sind teilweise grossen Schwankungen ausgesetzt und so konnten im Jahr 2025 vor allem Schweinehalter wiederum  von den hohen Marktpreisen profitieren. Neben den ordentlichen Beiträgen in die 2. Säule können je nach Situation zusätzlich noch Einkäufe getätigt werden (einkommensabhängig). Im Jahr 2025 kann es sich gerade bei Schweinehaltern lohnen, Einkäufe in die zweite Säule zu tätigen. Wir empfehlen bei potenziellen Einkäufen vorgängig eine Einkaufsberechnung bei der Vorsorgeeinrichtung zu machen. Bei der Agrisano ist die vorgängige Einkaufsberechnung zwingend. Anträge betreffend 2. Säule bei der Agrisano müssen frühzeitig (Mitte November) eingereicht werden. Zu beachten ist, dass die Einzahlungen bis Mitte Dezember getätigt werden müssen, damit diese noch steuerlich in Abzug gebracht werden können. 

Wenn Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich direkt an Ihre/n Mandatsleiter/in.

 

Prämienverbilligung

Der Termin zum Einreichen der Prämienverbilligung 2026 ist kantonal unterschiedlich. Beachten Sie die folgenden Termine der jeweiligen Kantone:
 

Kanton Luzern:31.10.2025weitere Infos
Kanton Aargau:31.12.2025weitere Infos
Kanton Zug:30.04.2026weitere Infos


Lehrlinge, welche die Ausbildung beendet haben, können in den meisten Fällen von der Prämienverbilligung profitieren.

 

Neuer Mitarbeiter

 

Dominik Häfliger 

Dominik ist 24-jährig und in Reidermoos aufgewachsen. Er ist gelernter Landwirt EFZ und hat im Sommer 2025 seine Weiterbildung zum Agro-Techniker HF erfolgreich abgeschlossen. Seit dem 15. Juli 2025 verstärkt Dominik unser Team bei der AGRO-Treuhand als Mandatsleiter und Berater in einem 60%-Pensum. Neben seiner Tätigkeit als Treuhänder arbeitet er weiterhin auf einem Landwirtschaftsbetrieb. Wir wünschen Dominik viel Erfolg und Freude bei seiner Arbeit.

 

Herkunftsnachweise für Stromproduktion

Herkunftsnachweise (HKN) deklarieren die Herkunft, Produktion und den Zeitpunkt der Stromproduktion. Produzieren Landwirtschaftsbetriebe erneuerbare Energie, zum Beispiel mit einer PV-Anlage, besteht die Möglichkeit bei der Einspeisung in das öffentliche Stromnetz den HKN zu verkaufen. Aktuell wird bei der CKW der HKN pro kWh mit 2 Rappen bei Anlagen bis 100 kVA und 1 Rappen bei Anlagen über 100 kVA vergütet. Bei der Kontrolle der Belege im Rahmen der Erstellung des Buchhaltungsabschlusses hat sich gezeigt, dass nicht alle von dieser Möglichkeit profitieren. Die Anmeldung ist bei der CKW unter folgendem Link möglich. 

 

Strukturieren bei QR-Rechnungen ab November 2025

Ab dem 21. November 2025 sind im QR-Code von QR-Rechnungen ausschliesslich strukturierte und vollständige Adressen zulässig. Davon betroffen ist in jedem Fall die Adresse des Zahlungsempfängers. Wird auch die Adresse des Zahlungspflichtigen verwendet, muss sie ebenfalls strukturiert und vollständig erfasst sein. Bitte stellen Sie sicher, dass die Pflichtfelder Ihrer eigenen Adresse als auch die der Zahlungspflichtigen (sofern Sie diese auf der Rechnung anzeigen) bis spätestens 21. November 2025 vollständig und im strukturierten Format in Ihrer Rechnungssoftware hinterlegt sind. Bei den gängigen Programmen, welche unsere Kunden verwenden, sind die technischen Voraussetzung für die Erfüllung dieser Vorgaben vorhanden. Falls Probleme bei der Verarbeitung der Rechnungen entstehen, melden Sie sich bei ihrem/r Mandatsleiter/in oder beim Software-Hersteller. 

 

Änderung MWST seit dem 1. Januar 2025

Seit dem 1. Januar 2025 sind einige Änderung bei der MWST in Kraft. Folgend finden sie die wichtigsten Änderungen mit dem jeweiligen Link zur Webseite des Bundes: 

  • Jährliche Abrechnung möglich: Bisher konnte die MWST vierteljährlich, halbjährlich oder monatlich abgerechnet werden. Ab dem 1. Januar 2025 darf auf Antrag hin die Mehrwertsteuer jährlich abgerechnet werden. Dies kann eine Vereinfachung der administrativen Arbeiten ermöglichen.
  • Saldosteuersatz: Es sind mehr als 2 Steuersätze möglich. Massgebend bleibt weiterhin die 10%-Regel. Die besondere Regelung für Mischbranchen wird aufgehoben. Auch der Wechsel zwischen der Saldosteuersatzmethode und der effektiven Abrechnungen bringt weitreichende Anpassungen mit sich. Die Saldosteuersätze wurden auf das Jahr 2025 angepasst.
  • Weitere Änderungen in den Bereichen Pauschalsteuersatzmethode, elektronische Plattform, Subventionen und Onlinepflicht finden Sie unter den jeweiligen Links.

Bei Fragen wenden Sie sich direkt an Ihre/n Mandatsleiter/in.

 

Termine

Die Generalversammlung der AGRO-Treuhand und die traditionelle Buchhaltertagung wird im Jahr 2026 wiederum gemeinsam durchgeführt. Reservieren Sie sich den Donnerstag, 26. März 2026. Am Vormittag findet die Generalversammlung und am Nachmittag die Buchhaltertagung statt. 

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie einen goldigen Herbst mit bester Gesundheit! 

Ihre AGRO-Treuhand Sursee

 

AGRO-Treuhand Sursee
Grenzstrasse 3b, 6214 Schenkon
info@atsursee.ch - www.atsursee.ch