Per Ende Jahr muss an alle Angestellten ein korrekter Lohnausweis ausgestellt werden. Die Vorlagen für Lohnabrechnungen und Lohnausweise finden Sie auf unserer Website: https://www.atsursee.ch/downloads/dokumente.html
Bitte beachten Sie, dass die definitive Lohnmeldung an die Ausgleichskasse bis am 30. Januar 2021 erfolgen muss. Zu deklarieren ist immer der Bruttolohn (inkl. Naturallohn). Die Lohnmeldungen können bequem und rasch auch online gemeldet werden. Ihr/e Mandatsleiter/in unterstützt Sie gerne dabei. Bitte kopieren oder drucken Sie die Lohnmeldung und legen Sie diese den Buchhaltungsunterlagen bei, insbesondere wenn wir für Sie die Lohnausweise erstellen sollen.
Achtung!
Im 2020 gab es bei den AHV-Beiträgen eine Erhöhung. Da die Steuerreform und AHV-Finanzierung im 2019 angenommen wurden, stieg im 2020 der AHV-Beitrag von 8.4% auf 8.7%. Somit lagen die AHV/IV/EO-Lohnbeiträge im 2020 total bei 10.55%, das heisst 5.275% Arbeitnehmerbeiträge. Bitte beachten Sie dies beim Ausstellen der Lohnausweise.
Die neuen Beitragssätze ab 1. Januar 2020 |
|
| Arbeitgeber | Arbeitnehmer | Total |
AHV neu | 4,35% | 4,35% | 8,7% |
AHV bisher | 4,2% | 4,2% | 8,4% |
IV | 0,7% | 0,7% | 1,4% |
EO | 0,225% | 0,225% | 0,45% |
Total AHV/IV/EO neu | 5,275% | 5,275% | 10,55% |
Total AHV/IV/EO bisher | 5,125% | 5,125% | 10,25 |