Bis Ende Januar müssen jeweils die Lohnmeldungen gemacht werden. Es empfiehlt sich, gleich auch die Lohnausweise für die Angestellten zu erstellen. Zu beachten ist, dass der Bruttolohn gemeldet werden muss und nicht der Nettolohn, der ausbezahlt wird.
Unterlagen und Links zur Lohnmeldung finden Sie unter folgenden Link: Lohnbeiträge
Bei Unklarheiten wenden Sie sich an Ihre/n Mandatsleiter/in.