Newsletter Dezember 2025

Inhaltsverzeichnis

 

Einreichen Steuern 2024: Fristen beachten!

Die Frist zum Einreichen der Steuererklärung 2024 läuft per Ende Dezember 2025 ab. Wenn Sie Ihre Buchhaltungsunterlagen 2024 noch nicht eingereicht haben, bitten wir Sie, dies baldmöglichst zu erledigen, um uns die Koordination der Arbeiten zu erleichtern sowie unangenehme finanzielle Konsequenzen (Mahngebühren) zu verhindern. Danke für die Mithilfe.

 

 

Bewirtschafterwechsel

Wechselt der Bewirtschafter des Betriebes auf das Folgejahr, muss bis spätestens am 31.12. der Betriebsleiterwechsel dem zuständigen Landwirtschaftsamt gemeldet werden. So kann ein reibungsloser Übergang gewährt werden. 

Link Bewirtschafterwechsel Luzern: Online-Formular Bewirtschafterwechsel

 

 

Lohnmeldungen

Bis Ende Januar müssen jeweils die Lohnmeldungen gemacht werden. Es empfiehlt sich, gleich auch die Lohnausweise für die Angestellten zu erstellen. Zu beachten ist, dass der Bruttolohn gemeldet werden muss und nicht der Nettolohn, der ausbezahlt wird.

Unterlagen und Links zur Lohnmeldung finden Sie unter folgenden Link: Lohnbeiträge


Bei Unklarheiten wenden Sie sich an Ihre/n Mandatsleiter/in.

 

 

Tarife und Beitragsrechner 2026 Agrisano

Die Beiträge an die berufliche Vorsorge ändern sich je nach Alter, Versicherungsplan oder AHV-Lohn. Die Agrisano bietet auf ihrer Homepage einen Beitragsrechner für die berufliche Vorsorge sowie eine Übersicht zu den möglichen Versicherungsplänen an. Die Unterlagen für das Jahr 2026 stehen bereit. 

 

Tarife und Beitragsrechner - Agrisano - Schweizer Bauernverband

 

 

Maximale Beiträge an Säule 3a

Aktuell bietet sich die letzte Gelegenheit Einzahlungen in die Säule 3a fürs Jahr 2025 zu tätigen. In die Säule 3a können im Jahr 2025 maximal folgende Beiträge einbezahlt werden:

 

  • Sofern ein Anschluss an die 2. Säule besteht: CHF 7'258.-
  • Ohne Anschluss an die 2. Säule: 20 % des steuerbaren Erwerbseinkommens, max. CHF 36'288.00

Für das Jahr 2026 bleibt der Maximalbetrag für die Einzahlung in die Säule 3a bei CHF 7'258.- (mit Pensionskasse) und bei 20% des Erwerbseinkommen max. CHF 36’288.- (ohne Pensionskasse).

 

 

Nachträgliche Einkäufe in die Säule 3a

Im Jahr 2026 ist es zum ersten Mal möglich, Einkäufe in die Vorsorge Säule 3a zu tätigen. Falls der Maximalbetrag (Fr. 7'258.00) im Jahr 2025 nicht ausgeschöpft wurde. Die wichtigsten Punkte sind:

 

  • Einkäufe sind nur für Jahre mit AHV-pflichtigem Einkommen in der Schweiz zulässig 

    (im aktuellen Jahr und im Jahr, für welches man Einkäufe im Nachhinein tätigen will). 

  • Der maximale jährliche Einkauf ist auf den "kleinen Beitrag" begrenzt (CHF 7'258 Franken für 2025).
  • Einkäufe sind erst möglich, nachdem im aktuellen Jahr der maximale Beitrag eingezahlt wurde.
  • Einkäufe sind vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abzugsfähig. 
  • Die Einkäufe sind maximal 10 Jahre rückwirkend möglich (Erstes Beitragsjahr 2025). 

 

 

Versicherungsschutz wird Voraussetzung für Direktzahlungen (2027)

Ab dem Jahr 2027 ist der Erhalt von Direktzahlungen an die Bedingung geknüpft, dass mitarbeitende Partnerinnen und Partner über eine minimale Sozialabsicherung verfügen. Der Versicherungsschutz ist zwingend erforderlich für Ehepartnerinnen und Ehepartner sowie eingetragene Partnerinnen und Partner, die regelmässig und in erheblichem Umfang im Betrieb mitarbeiten. Sie müssen gegen die Risiken von Erwerbsausfall, Invalidität sowie Tod infolge von Krankheit oder Unfall versichert sein. Ihr Mandatsleiter/Ihre Mandatsleiterin unterstützt Sie gerne in den Abklärungen Ihrer betrieblichen Situation. Folgende Links führen Sie zu weiteren Unterlagen und den bevorstehenden Informationsanlässen:

 

Informationsanlässe LBV

Informationen und Fragebogen BLW

 

 

Neuer Mitarbeiter

 

Linus Imfeld

Linus ist gelernter Landwirt EFZ. Nach dem er Berufserfahrung in der Landwirtschaft gesammelt hat, hat er diesen Sommer den Agro-Techniker HF am Schluechthof abgeschlossen. Linus ist auf einem landwirtschaftlichen Betrieb aufgewachsen und wohnt nun in Oberkirch. Seit dem 1. Dezember 2025 verstärkt Linus unser Team bei der AGRO-Treuhand als Mandatsleiter und Berater in einem 80%-Pensum. Wir wünschen Linus viel Erfolg und Freude bei seiner Tätigkeit.

 

 

Termine Generalversammlung und Buchhaltertagung

Reservieren Sie sich den Donnerstag, 26. März 2026. Am Vormittag findet die Generalversammlung und am Nachmittag die Buchhaltertagung statt.

 

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie besinnliche Adventstage, ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start in das Jahr 2026.

 

Ihre AGRO-Treuhand Sursee

 

AGRO-Treuhand Sursee
Grenzstrasse 3b, 6214 Schenkon
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