Dank den guten Preisen für Jager und Mastschweine im Jahr 2020 zeichnet sich bei den Schweinezüchter und -mäster ein noch finanziell erfolgreicheres Jahr als 2019 ab. Wenn es die Liquidität zulässt, empfehlen wir die Prüfung von Einzahlungen in die 2. und/oder in die 3. Säule zur Optimierung der Steuerfolgen.
Einzahlungen in die 2. und/oder in die 3. Säule haben für selbständig Erwerbende folgende Vorteile: bessere Versicherungsleistungen, höhere Steuerabzüge und Schonung des Abschreibepotenzials. Nebst den ordentlichen Beiträgen in die 2. Säule können auch Einkäufe in die 2. Säule getätigt werden. Die maximal steuerlich abzugsfähigen Beiträge in die 3. Säule wurden ab 2019 auf Fr. 6'826.00 (mit zusätzlicher Vorsorgeeinrichtung 2.Säule) oder Fr. 34'128.00 (ohne zusätzliche Vorsorgeeinrichtung) leicht angehoben. Die Einzahlungen in die 2. und 3. Säule müssen bestmöglich bis am 15. Dezember getätigt werden, damit sie noch steuerwirksam geltend gemacht werden können. Gerne hilft Ihnen Ihr Mandatsleiter/in bei Fragen weiter.
Ab einem Alter von 60 Jahren können die angesparten Vorsorgegelder bezogen werden. Im Idealfall sind die Gelder in der 2. und 3. Säule auf mehreren Konti verteilt. Der Bezug einzelner Konti sollte genau geplant und wenn möglich gestaffelt bezogen werden (Steueroptimierungen). Beachten Sie bitte die Kündigungsfristen der Vorsorgegelder. Bei vielen Vorsorgeeinrichtungen haben Sie eine Kündigungsfrist von 1 Monat. Zögern Sie nicht, bei Fragen rund um die Planung der Vorsorge unser Team zu kontaktieren.