Newsletter Oktober 2022

 

Prämienverbilligung

Der Termin zum Einreichen der Prämienverbilligung 2023 ist kantonal unterschiedlich. Beachten Sie die folgenden Termine der jeweiligen Kantone:

Kanton Luzern: 31.10.2022 weitere Infos
Kanton Aargau: 31.12.2022 weitere Infos
Kanton Zug: 30.04.2023 weitere Infos

Lehrlinge, welche die Ausbildung beendet haben, können in den meisten Fällen von der Prämienverbilligung profitieren.

 

Einzahlung 2. und 3. Säule

Wenn es die Liquidität zulässt, empfehlen wir die Prüfung von Einzahlungen in die 2. und/oder in die 3. Säule zur Optimierung der Steuerfolgen. Folgende Vorteile zeichnen sich für Selbständigerwerbende ab:

  • Höhere Steuerabzüge
  • Schonung des Abschreibungspotenzials
  • Aufstockung des Pensionsguthabens
  • Bessere Versicherungsleistung (2. Säule)

In die Säule 3a können im Jahr 2022 maximal folgende Beiträge einbezahlt werden:

  • Sofern ein Anschluss an eine Pensionskasse (PK) besteht: CHF 6'883.00
  • Ohne PK-Anschluss: 20 % des steuerbaren Erwerbseinkommens, max. CHF 34'416.00

Neben den ordentlichen Beiträgen in die 2. Säule können je nach Situation zusätzlich noch Einkäufe getätigt werden (einkommensabhängig). Wir empfehlen bei potenziellen Einkäufen vorgängig eine Einkaufsberechnung bei der Vorsorgeeinrichtung zu machen.

Zu beachten ist, dass die Einzahlungen bis Mitte Dezember getätigt werden müssen, damit diese noch steuerlich in Abzug gebracht werden können. Anträge betreffend 2. Säule bei der Agrisano müssen frühzeitig (anfangs November) eingereicht werden.

Wenn Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich direkt an Ihre/n Mandatsleiter/in.

 

Anstellung Ehepartner

Es gibt zwei verschiedene Varianten den/die Ehepartner/in beim Landwirtschaftsbetrieb anzustellen.

 

1. Anstellung mit Lohnausweis

Um die Mitarbeit des Ehepartners zu entlöhnen und eine Anmeldung als Selbständigerwerbende/r (siehe Variante 2) nicht möglich ist, kann monatlich einen entsprechenden Lohn ausbezahlt werden (Geldfluss AHV-rechtlich zwingend notwendig). Bis Ende Januar des Folgejahres muss der Bruttolohn bei der Ausgleichskasse gemeldet werden (Rekapitulation der Lohnmeldung inkl. Lohnbescheinigung).

Da es sich um ein mitarbeitendes Familienmitglied handelt, sind bei der Ausgleichskasse lediglich die AHV/IV/EO-Beiträge geschuldet. Seit Januar 2021 liegt dieser Beitragssatz bei total 10.6 % (je ½ bei Arbeitgeber und Arbeitnehmer).

Der angestellte Ehepartner kann freiwillig bei der Agrisano Prevos einen Vorsorgeplan (Säule 2b) abschliessen.

 

a) Ausfüllung Lohnausweis Ehepartner (ohne freiwillige berufliche Vorsorge)

Berechnung Bruttolohn 2022:

ausbezahlter Lohn (gemäss Verbuchung im Konto 5000) / 94.7 x 100 = Bruttolohn

 

Lohnausweis   Beispiel
Ziffer 1 und 8: Bruttolohn CHF 25'343.00
Ziffer 9: AHV/IV/EO-Beiträge (5.3 %) CHF  - 1'343.00
Ziffer 11: Nettolohn (entspricht ausbezahltem Lohn) CHF 24'000.00

 

b) Ausfüllung Lohnausweis Ehepartner (mit freiwilliger beruflicher Vorsorge)

Berechnung Bruttolohn 2022:

(ausbezahlter Lohn (gemäss Verbuchung im Konto 5000) + ½ der bezahlten ordentlichen Beiträge Säule 2b) / 94.7 x 100 = Bruttolohn

 

Lohnausweis   Beispiel
Ziffer 1 und 8: AHV/IV/EO-Beiträge (5.3 %)  CHF 25'704.00
Ziffer 9: AHV/IV/EO-Beiträge (5.3 %) CHF - 1'362.00
Ziffer 10.1: ½ der bezahlten Beiträge Säule 2b des Ehepartners CHF   - 342.00
Ziffer 11: Nettolohn (entspricht ausbezahltem Lohn) CHF 24'000.00

 

2. Anmeldung als Selbständigerwerbende/r

Übernimmt der Ehegatte einen Betriebszweig oder wird der Betrieb zusammen bewirtschaftet und er/sie trägt die Verantwortung, so macht eine Anmeldung durchaus Sinn, sofern ein genügend hohes Einkommen vorhanden ist. Voraussetzung für eine Anmeldung ist, dass beide den Anspruch auf Direktzahlungen erfüllen, d.h. sie müssen den erforderlichen Ausbildungsnachweis (Art. 4 der Direktzahlungsverordnung) vorweisen können.

Sofern dies erfüllt ist, kann eine Anmeldung erfolgen und man profitiert aufgrund der Progression von günstigeren AHV-Beiträgen (gemäss sinkender Beitragsskala). Je nach dem sind zusätzlich noch FAK-Beiträge geschuldet.

Nachdem die Anmeldung mit einem angenommenen Einkommen erfolgt ist, wird von der Ausgleichskasse eine Akontorechnung ausgestellt. Die definitive Rechnung wird nach Erstellung des Jahresabschlusses sowie Steuererklärung versandt, nachdem das AHV-pflichtige selbständige Einkommen von der Steuerverwaltung an die Ausgleichskasse gemeldet wurde.

 

Neue Mitarbeitende

Peter Estermann
Seit dem 1. August 2022 hat Peter Estermann aus Hildisrieden in einem Pensum von 100% die Geschäftsführung der AGRO-Treuhand Sursee übernommen. Peter Estermann ist 31 Jahre alt, verheiratet, hat 2 Kinder und wohnt in Hildisrieden. Er ist ausgebildeter Landwirt und Agronom FH. Vor seiner Tätigkeit bei der Agro-Treuhand Sursee arbeitete Peter Estermann als Lehrer und Berater Betriebswirtschaft am landwirtschaftlichen Zentrum Liebegg in Gränichen.

 

 

Joel Häfliger
Seit dem 1. September 2022 wird das Team der AGRO-Treuhand Sursee von Joel Häfliger als Mandatsleiter und Berater in einem 80% Pensum unterstützt. Joel Häfliger hat als Erstausbildung den Landmaschinenmechaniker EFZ absolviert. Anschliessend besuchte er die Winterschule am Schluechthof als Vorbereitung für den Agro-Techniker. Im Sommer 2022 hat er nun den Agro-Techniker HF am Schluechthof abgeschlossen. Er wohnt in Ebersecken auf dem elterlichen Landwirtschaftsbetrieb.

 

Einreichen Steuern 2021 - Fristen beachten!

Die zweite Frist zum Einreichen der Steuererklärung 2021 läuft neu per Ende Dezember 2022 ab. Wir bitten Sie, Ihre Unterlagen des Buchhaltungsjahres 2021 baldmöglichst einzureichen, um uns die Koordination der Arbeiten bis Ende Jahr zu erleichtern sowie unangenehme finanzielle Konsequenzen (Mahngebühren) zu verhindern. Danke für die Mithilfe.

 

Das neue Erbrecht ab 2023: Pflichtteile schrumpfen.

Das neue Erbrecht tritt ab 1. Januar 2023 in Kraft. Mit dem neuen Erbrecht können Erblasser freier darüber entscheiden, was mit Ihrem Nachlass nach ihrem Versterben passiert. Die grösste Neuerung ist dabei eine Überarbeitung der Pflichtteile.

 

Kleinere Pflichtteile
Neu beträgt der Pflichtteil nur noch die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruches für die Nachkommen. Für den Ehegatte oder eingetragene Partner bleibt der Pflichtteil bei der Hälfte und die Eltern sind neu nicht mehr Pflichtteil geschützt. Gesamthaft bedeutet dies, dass die verfügbare Quote nach neuem Recht oft grösser ist als vorher.

 

Was passiert mit bestehenden Testamenten und Erbverträgen?
Für die Anwendung des Rechtes gilt das sogenannte «Todestagprinzip». Dies bedeutet, dass die neuen Bestimmungen erst für die Erbgänge mit dem Todestag nach dem 31.12.2022 gelten. Bestehende Testamente und Erbverträge bleiben gültig. Es kann sich jedoch lohnen, die Formulierung von bestehenden Dokumenten genau zu prüfen, da die genannten Pflichtteile möglicherweise nicht mehr korrekt sind oder den Bedürfnissen der betroffenen Personen nicht mehr entsprechen. Erbverträge und Testamente sind weiterhin sinnvoll und sollten notariell beglaubigt werden.

 

Aktuelles aus der Beratung

Die Herbst- und Winterzeit nehmen viele Betriebsleiterfamilien als Anlass für einen Rück- und einen Ausblick. Wie sind wir unterwegs? Welche Projekte stehen an? Wo besteht Handlungsbedarf? Mit unserer Buchhaltung leisten wir einen wichtigen Teil zur Klärung dieser Fragen. Mit unseren kundenindividuellen Beratungsangeboten unterstützen wir Sie gerne in diesem Prozess. Erfahren Sie doch auf unserer Webseite mehr über die Dienstleistungsangebote der AGRO-Treuhand Sursee. Wir freuen uns auf Sie!

 

Termine

- GV AGRO-Treuhand Genossenschaft Frühling 2023
- Buchhaltertagung   Winter 2023

 

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie einen goldigen Herbst mit bester Gesundheit!

Ihre AGRO-Treuhand Sursee

 

AGRO-Treuhand Sursee
Grenzstrasse 3b, 6214 Schenkon
info@atsursee.ch - www.atsursee.ch