Newsletter 1/2020

Newsletter 3/18

Inhaltsverzeichnis

 

Lohnausweise, Lohnmeldungen

Das Jahr geht in grossen Schritten dem Ende entgegen. Per Ende Jahr muss allen Angestellten ein korrekter Lohnausweis ausgestellt werden. Die Vorlagen für Lohnabrechnungen und Lohnausweise finden Sie auf unserer Website www.atsursee.ch/de/downloads

Bitte beachten Sie, dass die definitive Lohnmeldung an die Ausgleichskasse bis am 30. Januar 2019 erfolgen muss. Zu deklarieren ist immer der Bruttolohn.

 

Umstellungen E-Banking

Die Post und die meisten Schweizer Bankinstitute haben im vergangenen Sommer das Datenformat auf ISO 20022 umgestellt. Diese Umstellung hat Einfluss auf die E-Banking-Funktionen der Buchhaltungsprogramme. Mit der Datenformat-Umstellung haben einige Banken (Bsp. Raiffeisen) zusätzliche allgemeine Anpassungen im Zahlungsverkehr vorgenommen und ihren Kunden schriftlich mitgeteilt. Auch hier bedarf es Anpassungen in der Buchhaltungssoftware. Eine erste Anleitung finden Sie auf unserer Website.
Zur Anleitung »

Bei Problemen steht Ihnen Ihr Mandatsleiter/in gerne zur Verfügung.

 

Ertragswertschatzungen nach neuer Anleitung seit 01. April 2018

Der Bundesrat hat die Anleitung zur Schätzung des landwirtschaftlichen Ertragswertes revidiert und per 1. April 2018 in Kraft gesetzt. Der Ertragswert (Steuerwert) von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken wird nun im Kanton Luzern in der aktuell geltenden Fassung festgelegt. Da gleichzeitig auch die Verordnung über das bäuerliche Bodenrecht und die Pachtzinsverordnung angepasst wurde, ergeben sich auch steuerliche Auswirkungen bei der Berechnung der landwirtschaftlichen Mietwerte. Unsere Erfahrung zeigt teilweise ein massiver Anstieg des Ertrags- und Eigenmietwertes bei Landwirtschaftsbetrieben mit mehreren Wohnungen. Es empfiehlt sich bei einer Neuschatzung selber anwesend zu sein und im Anschluss zur zugestellten Zusammenfassung auch die Details der neuen Schatzung zu verlangen. Kommen Sie nach Erhalt der neuen Schatzungsverfügung innerhalb der Einsprachefrist auf uns zu. Wir helfen Ihnen gerne bei der Prüfung der Schatzung und bei neuen Schatzungsaufträgen. Bei Neuschatzungen für die Neuaufnahme von Bankkrediten ist allerdings eine offizielle Schatzung der Dienststelle Steuern, Abteilung Immobilienbewertung nötig, wobei die neuen Werte dann bei der Vermögenssteuer berücksichtigt werden.

 

Hilfsmittel der AHV

AHV-Bezüger/innen und Bezüger/innen von Ergänzungsleistungen haben in der Schweiz Anspruch auf Hilfsmittel der AHV. Ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen übernimmt die AHV in der Regel 75% der Nettokosten für folgende Hilfsmittel: Perücken, Lupenbrillen, Sprechhilfegeräte, Gesichtsepithesen und orthopädische Mass-Schuhe. Zudem können Pauschalbeiträge an Hörgeräte und Rollstühle beantragt werden. Weiterführende Informationen finden Sie im folgenden Merkblatt: www.ahv-iv.ch/p/3.02.d

 

Aus der Beratung: Hofübergabe frühzeitig angehen

Eine Hofübergabe steht pro Generation in der Regel nur einmal an. Der Abschluss einer erfolgreichen Hofübergabe ist ein schöner, aber auch sehr emotionaler Moment in der Geschichte eines Landwirtschaftsbetriebes. Vorgängig gibt es jedoch sehr viel zu besprechen und zu regeln. Auch die Geschwister des Hofübernehmers wollen mit einbezogen sein. Es empfiehlt sich frühzeitig bei einer Beratungsperson anzuklopfen, um ruhig, strukturiert und vorausschauend alle wichtigen Punkte korrekt aufzugleisen. Die AGRO-Treuhand durfte bereits sehr viele Übergaben begleiten und kann entsprechend auf einen grossen Erfahrungsschatz zurückgreifen. Melden Sie sich für ein unverbindliches Erstgespräch bei uns und/oder besuchen Sie den ausgeschriebenen Kurs in diesem Newsletter.

 

Termine

Hofübergabekurs

11./25.01. oder 07./21.02.2019 BBZN mit Beteiligung der AT Sursee

Kurs Ausstieg Landwirtschaft

15.02.2019: BBZN und AT Sursee

Buchhaltertagung 2019

Die Buchhaltertagung 2019 findet in der letzten Januarwoche 2019 in Schenkon statt. Unsere Kunden erhalten Anfang Jahr eine Einladung mit dem Datum und den Themen.

Generalversammlung 2019

Die Generalversammlung 2019 findet am Mittwochabend, 27.03.2019 in Schenkon statt. Die Mitglieder erhalten zu gegebener Zeit die Einladung mit weiteren Details.

 

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie eine besinnliche und ruhige Adventszeit!

Ihre AGRO-Treuhand Sursee

 

 

AGRO-Treuhand Sursee
Grenzstrasse 3b, 6214 Schenkon
info@atsursee.ch - www.atsursee.ch