Newsletter 1/2020

Newsletter 2/2020 Einzahlungsschein mit QR-Code

Inhaltsverzeichnis

 

 

Neuer Einzahlungsschein mit QR-Code

Per 30. Juni 2020 wird schweizweit die QR-Rechnung eingeführt. Das heisst, ab diesem Datum kann es sein, dass Sie Rechnungen ohne gewohnten Einzahlungsschein, dafür mit QR-Zahlungsangaben erhalten:

Diese Einzahlungsscheine können nicht mehr mit dem PayPen-Belegleser erfasst werden. Es gibt zurzeit mehrere Hilfsmittel auf dem Markt. Gerne zeigen wir Ihnen einige Möglichkeiten auf:

  • Manuelle Eingabe der neuen QR-Rechnungen, Verwendung des bisherigen Beleglesers PayPen für die alten Einzahlungsscheine.
  • Kauf und Einsatz eines PayEye link shop. Das PayEye ersetzt das veralteten Belegeinlesegerät PayPen und kann sämtliche Einzahlungsscheine einlesen. Die Software A-Twin Cash und AgroOffice sind für den Einsatz dieses Lesers vorbereitet. Das PayEye kann bei verschiedenen Anbietern gekauft werden (Achtung unterschiedliche Preisangebote: unter link preisvergleich prüfen!).
  • Kostenfreie Smartphone-App: Wird auf dem Smartphone installiert und kann QR-Rechnungen einlesen. Die eingelesenen Einzahlungsscheine können in die Buchhaltungssoftware AgroOffice oder A-Twin Cash (Version 1.0 und 2.0) übertragen werden. Bisherige Einzahlungsscheine können nicht mit der App eingelesen werden.
  • Nutzung der App Ihres E-banking-Finanzinstituts zum Einlesen und Online-Bezahlung aller Einzahlungsscheine. Die so erfolgten Zahlungen werden anschliessend mittels Kontenabgleich automatisch in die Buchhaltungssoftware eingelesen.

Sie stellen Rechnung und möchten den neuen Einzahlungsschein verwenden bzw. beilegen. Nehmen Sie Kontakt mit Ihrem Softwareanbieter auf, die meisten Programme sind bereit, neue Rechnungen zu erstellen. AgroFaktura von AgroOffice enthält im neusten Update die Möglichkeit zur Umstellung auf Rechnungen mit integriertem "Swiss QR-Code". Beachten Sie die Perforationspflicht der QR-Rechnungen beim papiergebundenen Zahlungsverkehr. Perforierte Blankoformulare für die QR-Rechnung sind bei Papeterien, Druckereien oder diversen Online-Shops erhältlich.

Für neue QR-Blankoeinzahlungsscheine melden Sie sich bei Ihrem Finanzinstitut.

Für die Umstellung auf den einheitlichen neuen Einzahlungsschein ist eine Übergangsfrist von 2 Jahren vorgesehen. Die Geschwindigkeit der Umstellung auf den neuen QR-Einzahlungsschein ist schwer voraussehbar. Weiter sind die Bedürfnisse des einzelnen Kunden unterschiedlich. Aus diesen Gründen ist es uns zurzeit nicht möglich eine einheitliche und abschliessende Empfehlung abzugeben.

Haben Sie individuelle Fragen oder benötigen Support? Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

Ihre AGRO-Treuhand Sursee

 

AGRO-Treuhand Sursee
Grenzstrasse 3b, 6214 Schenkon
info@atsursee.ch - www.atsursee.ch