Newsletter 1/2020

Newsletter 2/2019

Inhaltsverzeichnis

 

2. und 3. Säule, Einzahlungen und Bezüge

Dank den guten Preisen für Jager und Mastschweine im Jahr 2019 zeichnet sich bei denSchweinezüchter und -mästern ein finanziell erfolgreiches Jahr ab. Wenn es die Liquidität zulässt
empfehlen wir die Prüfung von Einzahlungen in die 2. und/oder in die 3. Säule zur Optimierung der
Steuerfolgen.
Einzahlungen in die 2. und/oder in die 3. Säule haben für selbständig Erwerbende folgende Vorteile: bessere
Versicherungsleistungen, höhere Steuerabzüge und Schonung des Abschreibepotenzials. Nebst den
ordentlichen Beiträgen in die 2. Säule können auch Einkäufe in die 2. Säule getätigt werden. Die maximal
steuerlich abzugsfähigen Beiträge in die 3. Säule wurden 2019 auf Fr. 6'826.00 (mit zusätzlicher
Vorsorgeeinrichtung) oder Fr. 34'128.00 (ohne zusätzliche Vorsorgeeinrichtung) leicht angehoben. Die
Einzahlungen in die 2. und 3. Säule müssen bestmöglich bis am 15. Dezember getätigt werden, damit sie
noch steuerwirksam geltend gemacht werden können. Gerne hilft Ihnen Ihr Mandatsleiter/in bei Fragen
weiter.

Ab einem Alter von 60 Jahren können die angesparten Vorsorgegelder bezogen werden. Im Idealfall sind die
Gelder in der 2. und 3. Säule auf mehreren Konti verteilt. Der Bezug einzelner Konti sollte genau geplant und
wenn möglich gestaffelt werden (Steueroptimierungen). Beachten Sie bitte die Kündigungsfristen der
Vorsorgegelder. Bei vielen Vorsorgeeinrichtungen haben Sie eine Kündigungsfrist von 1 Monat. Zögern Sie
nicht, bei Fragen rund um die Planung der Vorsorge unser Team zu kontaktieren.

 

Beratungsdienstleistungen

Die Winterzeit ist die Zeit im Jahr zum Zurückschauen und vor allem zum Vorausblicken. Dazu gehört auch
die betriebswirtschaftliche Analyse des Unternehmens. Einen wichtigen Anhaltspunkt zur Analyse der
Vergangenheit bietet die eigene Buchhaltung und die verfügbaren Vergleichszahlen ähnlicher Betriebe.
Das Beratungsteam der AGRO-Treuhand Sursee liefert Ihnen hierzu die Grundlagen und zusätzlich einen
wertvollen neutralen Blick von aussen. Die fachliche Unterstützung im Bereich Betriebswirtschaft, gespickt mit
kritischen Fragen, sind überaus wertvoll und gewinnbringend für die professionelle Unternehmensführung.
Testen Sie unser Beratungsteam! Wir freuen uns. Mitarbeitende

 

Einreichen der Buchhaltungsdaten 2018

Die zweite Frist zum Einreichen der Steuererklärung 2018 läuft per Ende November 2019 ab. Wir bitten Sie,
um unangenehme finanzielle Konsequenzen verhindern zu können, Ihre Unterlagen des Buchhaltungsjahres
2018 baldmöglichst Ihrem Mandatsleiter/in einzureichen. Danke für die Mithilfe.

 

Twin Treuhand AG

Die Twin Treuhand AG ist eine Tochter der AGRO-Treuhand Sursee und bietet Leistungen für gewerbliche
Betriebe an, insbesondere Mehrwertsteuerabrechnungen, Umstrukturierungen und Begleitung von
Juristischen Personen, wie Aktiengesellschaften, GmbH’s usw. Wir erinnern daran, dass Sie bei selbständigen,
nichtlandwirtschaftlichen Aktivitäten auf die grosse Erfahrung der Mitarbeitenden zurückgreifen können: Sie
profitieren von der gleichen fachlichen Kompetenz und Zuverlässlichkeit wie Sie diese bei der AGROTreuhand
Sursee erleben. Wir danken Ihnen, wenn Sie uns bei Kollegen und Kolleginnen weiterempfehlen.

 

Prämienverbilligung

Die massgebende Einkommensgrenze für den Anspruch auf die Verbilligung der halben
Krankenkassenprämie für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung liegt zurzeit bei
76'496.00 Franken.
Personen, deren Prämienverbilligungsgesuch für das Jahr 2019 abgelehnt wurde, können bis Ende 2019
bei der WAS Ausgleichskasse Luzern (schriftlich oder telefonisch) ein Gesuch um Neuberechnung
einreichen, wenn sich ihre Verhältnisse entsprechend verändert haben. Der definitive Entscheid für die
Prämienverbilligung stellt auf die letzte definitive Steuerveranlagung (max. 4 Jahre zurück) ab.
Grosse Chancen auf Prämienverbilligung haben junge Berufsleute, welche die Lehre 2019 abgeschlossen
haben. Sie haben erst in der zweiten Hälfte einen Lohn als Berufsperson erhalten, weshalb die Limiten für die
Verbilligung meist unterschritten werden.
Bei Fragen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.

 

Termine

10.01./24.01.2019 oder 22.01./13.02.2019: Hofübergabekurse BBZN mit Beteiligung der AT Sursee

Januar 2020: Buchhaltertagung AGRO-Treuhand Sursee

März 2020: Generalversammlung Genossenschaft AGRO-Treuhand Sursee

 

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie einen ruhigen Start in den Winter!
Ihre AGRO-Treuhand Sursee

 

 

AGRO-Treuhand Sursee
Grenzstrasse 3b, 6214 Schenkon
info@atsursee.ch - www.atsursee.ch