Dank den guten Preisen für Jager und Mastschweine im Jahr 2019 zeichnet sich bei denSchweinezüchter und -mästern ein finanziell erfolgreiches Jahr ab. Wenn es die Liquidität zulässt
empfehlen wir die Prüfung von Einzahlungen in die 2. und/oder in die 3. Säule zur Optimierung der
Steuerfolgen.
Einzahlungen in die 2. und/oder in die 3. Säule haben für selbständig Erwerbende folgende Vorteile: bessere
Versicherungsleistungen, höhere Steuerabzüge und Schonung des Abschreibepotenzials. Nebst den
ordentlichen Beiträgen in die 2. Säule können auch Einkäufe in die 2. Säule getätigt werden. Die maximal
steuerlich abzugsfähigen Beiträge in die 3. Säule wurden 2019 auf Fr. 6'826.00 (mit zusätzlicher
Vorsorgeeinrichtung) oder Fr. 34'128.00 (ohne zusätzliche Vorsorgeeinrichtung) leicht angehoben. Die
Einzahlungen in die 2. und 3. Säule müssen bestmöglich bis am 15. Dezember getätigt werden, damit sie
noch steuerwirksam geltend gemacht werden können. Gerne hilft Ihnen Ihr Mandatsleiter/in bei Fragen
weiter.
Ab einem Alter von 60 Jahren können die angesparten Vorsorgegelder bezogen werden. Im Idealfall sind die
Gelder in der 2. und 3. Säule auf mehreren Konti verteilt. Der Bezug einzelner Konti sollte genau geplant und
wenn möglich gestaffelt werden (Steueroptimierungen). Beachten Sie bitte die Kündigungsfristen der
Vorsorgegelder. Bei vielen Vorsorgeeinrichtungen haben Sie eine Kündigungsfrist von 1 Monat. Zögern Sie
nicht, bei Fragen rund um die Planung der Vorsorge unser Team zu kontaktieren.