Im Zusammenhang mit den flankierenden Corona-Massnahmen haben die meisten Kantone die Fristen zum Einreichen der Steuererklärung 2019 für Selbständigerwerbende, Unselbständigerwerbende und Nichterwerbstätige verlängert (ohne Gesuch, ohne Gebühren). Hier eine kurze Übersicht:
Kanton Luzern: 31.05.2020 für Unselbständigerwerbende und Nichterwerbstätige
31.08.2020 für Selbständigerwerbende
Kanton Zug: 30.06.2020 für alle Natürlichen Personen
Kanton Aargau: 30.06.2020 für alle Natürlichen Personen
30.09.2020 für Selbständigerwerbende
Kanton Bern: 15.09.2020 für alle Natürlichen Personen
Kanton OW: 31.08.2020 für alle Natürlichen Personen
Kanton NW: 30.06.2020 für alle Natürlichen Personen
Kanton UR: 31.05.2020 für alle Natürlichen Personen
Kanton SO: 31.07.2020 für alle Natürlichen Personen