Newsletter Dezember 2022

Inhaltsverzeichnis

 

Einreichen Steuern 2021: Fristen beachten!

Die Frist zum Einreichen der Steuererklärung 2021 läuft per Ende Dezember 2022 ab. Wenn Sie Ihre Buchhaltungsunterlagen 2021 noch nicht eingereicht haben, bitten wir Sie, dies baldmöglichst zu erledigen, um uns die Koordination der Arbeiten zu erleichtern sowie unangenehme finanzielle Konsequenzen (Mahngebühren) zu verhindern. Danke für die Mithilfe.

 

Bewirtschafterwechsel

Wechselt der Bewirtschafter des Betriebes auf das Folgejahr muss bis spätestens am 31.12. der Betriebsleiterwechsel dem zuständigen Landwirtschaftsamt gemeldet werden. So kann ein reibungsloser Übergang gewährt werden.

 

Link Bewirtschafterwechsel Luzern: Online-Formular Bewirtschafterwechsel

 

Lohnmeldungen

Bis Ende Januar müssen die Lohnmeldungen jeweils gemacht werden. Es empfiehlt sich gleich auch die Lohnausweise für die Angestellten zu erstellen. Zu beachten ist, dass der Bruttolohn gemeldet werden muss und nicht der Nettolohn, der ausbezahlt wird.

 

https://www.ahvluzern.ch/produkte/ahv-beitraege-ahv/lohnbeitraege/

 

Bei Unklarheiten wenden Sie sich an Ihre/n Mandatsleiter/in.

 

Maximale Beiträge an Säule 3a ab 2023

Aktuell bietet sich die letzte Gelegenheit, Einzahlungen in die Säule 3a fürs 2022 zu tätigen. Der Grenzbetrag der Säule 3a steigt im Jahr 2023 auf Fr. 7'056.00 (mit Pensionskasse) und bei 20% des Erwerbseinkommen auf max. CHF 35’280.- (ohne Pensionskasse).

 

Termine

- Buchhaltertagung   30. Januar 2023, nachmittags
- GV AGRO-Treuhand Genossenschaft März 2023

 

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie eine besinnliche Adventszeit, ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start in das Jahr 2023.

Ihre AGRO-Treuhand Sursee

 

AGRO-Treuhand Sursee
Grenzstrasse 3b, 6214 Schenkon
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