Newsletter Dezember 2023

Inhaltsverzeichnis

 

Einreichen Steuern 2022: Fristen beachten!

Die Frist zum Einreichen der Steuererklärung 2022 läuft per Ende Dezember 2023 ab. Wenn Sie Ihre Buchhaltungsunterlagen 2022 noch nicht eingereicht haben, bitten wir Sie, dies baldmöglichst zu erledigen, um uns die Koordination der Arbeiten zu erleichtern sowie unangenehme finanzielle Konsequenzen (Mahngebühren) zu verhindern. Danke für die Mithilfe.

 

Bewirtschafterwechsel

Wechselt der Bewirtschafter des Betriebes auf das Folgejahr muss bis spätestens am 31.12. der Betriebsleiterwechsel dem zuständigen Landwirtschaftsamt gemeldet werden. So kann ein reibungsloser Übergang gewährt werden.

 

Link Bewirtschafterwechsel Luzern: Online-Formular Bewirtschafterwechsel

 

Lohnmeldungen

Bis Ende Januar müssen die Lohnmeldungen jeweils gemacht werden. Es empfiehlt sich gleich auch die Lohnausweise für die Angestellten zu erstellen. Zu beachten ist, dass der Bruttolohn gemeldet werden muss und nicht der Nettolohn, der ausbezahlt wird.
 

Lohnbeiträge


Bei Unklarheiten wenden Sie sich an Ihre/n Mandatsleiter/in.

 

Tarife und Beitragsrechner 2024 Agrisano

Die Beiträge an die berufliche Vorsorge ändern sich je nach Alter, Versicherungsplan oder AHV-Lohn. Die agrisano bietet auf ihrer Homepage einen Beitragsrechner für die berufliche Vorsorge sowie eine Übersicht zu den möglichen Versicherungsplänen an. Die Unterlagen für das Jahr 2024 stehen bereit.

 

Link Tarife und Beitragsrechner agrisano Tarife und Beitragsrechner - Agrisano - Schweizer Bauernverband

 

Maximale Beiträge an Säule 3a ab 2024

Aktuell bietet sich die letzte Gelegenheit, Einzahlungen in die Säule 3a fürs Jahr 2023 zu tätigen.

Für das nächste Jahr 2024 bleibt der Maximalbetrag für die Einzahlung in die Säule 3a unverändert bei Fr. 7'056.00 (mit Pensionskasse) und bei 20% des Erwerbseinkommen max. Fr. 35’280.- (ohne Pensionskasse).

 

Was ändert in der AHV auf den 1.1.2024?

Die Reform AHV 2021 wurde mit einer Volksabstimmung im Jahr 2022 angenommen. Nun treten die Änderungen per 1.1.2024 in Kraft. Die AHV wird mit den folgenden Massnahmen stabilisiert:

 

  • Vereinheitlichung des Rentenalters (Referenzalters) von Frauen und Männern auf 65 Jahre
  • Ausgleichsmassnahmen für Frauen der Übergangsgeneration
  • Flexiblerer Rentenbezug in der AHV
  • Zusatzfinanzierung durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer

 

Auf der Homepage der AHV finden Sie detaillierte Zusatzinformationen zu den jeweiligen Änderungen.

 

Homepage AHV Informationsstelle AHV/IV (ahv-iv.ch)

Merkblatt Stabilisierung der AHV – Was ändert? Merkblatt AHV/IV

 

Neue MWST-Sätze ab 2024

Ab dem 1. Januar 2024 gelten die neuen Mehrwertsteuersätze:

  Bis 31. Dezember 2023 Neu ab 1. Januar 2024
Normalsatz 7.7 % 8.1 %
Reduzierter Satz 2.5 % 2.6 %
Sondersatz für Beherbergung 3.7 % 3.8 %

 

Die Steuersatzerhöhung hat auch Auswirkungen auf die Saldosteuersätze und die Pauschalsteuersätze. Die Auflistung der neuen Sätze finden Sie auf der Homepage der eidgenössischen Steuerverwaltung unter folgendem Link. Wenn Sie Fragen zur buchhalterischen Umsetzung der neuen Mehrwertsteuer-Sätze haben, dürfen Sie sich gerne bei Ihrer Mandatsleiterin oder ihrem Mandatsleiter melden.

 

Termine Generalversammlung und Buchhaltertagung

Reservieren Sie sich den Mittwoch, 3. April 2024. Am Vormittag findet die Generalversammlung und am Nachmittag die Buchhaltertagung statt.

 

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie eine besinnliche Adventszeit, ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start in das Jahr 2024.

 

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