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Direktzahlungsreform

Für kleinere wird es sehr eng

 

Mit der Weiterentwicklung (WDZ) sollen Betriebe erst ab 0.4 Standarbeitskräften (SAK) Geld erhalten. Doch auch die Berechnung der SAK soll ändern: Mit gravierenden Folgen für die Betriebe.

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) will die Ansätze zur Berechnung der SAK-Faktoren anpassen. So sollen

- Einheitswerte pro Hektar von heute 0,028 auf 0,02 (-29%),

- jene der Milchkühe von 0,043 auf 0,036 (-16%),

- jene der Zuchtschweine von 0,04 auf 0.02 (-50%) und

- jene der anderen Nutztiere von 0,03 auf 0,025(-17%)

gesenkt werden Die Betriebe haben deshalb mit gleich bleibender Bewirtschaftung weniger SAK, kleinere bekommen unter Umständen keine Direktzahlungen mehr.

Keine Direktzahlungen unter 0.4 SAK

Das BLW will zudem die untere Grenze zum Bezug von Direktzahlungen im Talgebiet von heute 0,25 SAK auf 0,4 SAK anheben. Zusammen mit den tieferen Faktoransätzen hätte ein reiner Ackerbaubetrieb mit 19,5 ha Fläche nur noch 0,39 SAK und bekäme keine Direktzahlungen mehr.

2750 Betriebe und 23500 ha sind betroffen

Das BLW rechnet aus, dass von dieser neuen SAK-Anforderung in der Talzone 2100 Betriebe betroffen sind, in der Hügelzone 650 Betriebe. Das BLW hat berechnet, dass aufgrund dieser Erhöhung in der Talzone 19600 ha und in der Hügelzone 3900 ha keine Direktzahlungen erhalten würden. Gemäss Erfahrung wird sich ein Teil dieser Betriebe anpassen: intensivieren, die Bewirtschaftung ändern oder wachsen, um neu die Mindest-0,4 SAK zu erfüllen.

Berechnung der Direktzahlungen 2014 - 2017

 

Das  lawa berechnet die neuen Direktzahlungen aufgrund der Zahlen aus dem Jahr 2009. 

Betreffend Zukunft der Direktzahlungen beraten wir sie gerne. Wir überprüfen, welche Anpassungen gemacht werden können, dass sie auch in der Zukunft die Direktzahlungen erhalten.

 

 

Reka-Ferienhilfe 2011

Richtzahlen 2011

zur landwirtschaftlichen Buchhaltung